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Ein Verein für die Sportinfrastruktur der Schweiz
Pro Motu wurde am 16. Januar 2024 als gemeinnütziger Verein nach Art. 60 ff. ZGB gegründet. Der Sitz ist in Wilen, Kanton Obwalden. Der Verein ist politisch und konfessionell unabhängig und verfolgt keine kommerziellen Zwecke.
Was wir tun
Wir fördern den Sport in der Schweiz, indem wir uns für den Erhalt, die Modernisierung und den Ausbau der Sportinfrastruktur sowie für die Beschaffung von Sportmaterial einsetzen. Wir tun das nicht, indem wir selbst bauen, sondern indem wir Vereine und Institutionen finanziell unterstützen, die bauen wollen und es allein nicht schaffen. Dazu beschaffen wir Mittel – über diese Plattform, über Anlässe und über die direkte Ansprache von Unterstützenden – und setzen sie dort ein, wo sie gebraucht werden.
Ebenso wichtig ist uns die Zusammenarbeit zwischen Sport, Wirtschaft und öffentlicher Hand. Viele Infrastrukturprojekte scheitern nicht am guten Willen, sondern daran, dass die Beteiligten nicht zusammenfinden.
Warum wir das tun
Die Idee entstand aus der Praxis. Mitglieder unseres Vorstands sind seit Jahren in Sportverbänden und in der Vergabe von Sportfördergeldern tätig und sehen dabei immer dieselbe Konstellation: Ein Verein hat ein durchdachtes Bauprojekt, eine engagierte Trägerschaft und eine Finanzierungslücke, die er aus eigener Kraft nicht schliessen kann. Öffentliche Beiträge decken je nach Kanton und Projektgrösse nur einen Teil, und der Anteil sinkt, je grösser das Vorhaben wird. Was fehlt, ist ein Weg, private Mittel wirksam und unbürokratisch dorthin zu lenken
Gemeinnützig und steuerbefreit
Die Steuerverwaltung des Kantons Obwalden hat den Verein mit Schreiben vom 30. Januar 2024 wegen Gemeinnützigkeit von der Steuerpflicht befreit (Art. 76 Abs. 1 Bst. g StG OW; Art. 56 Bst. g DBG). Freiwillige Zuwendungen an Pro Motu können Sie deshalb in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Was das konkret bedeutet, erfahren Sie unter «Spenden und Steuerabzug».
Ehrenamtlich organisiert
Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich und unentgeltlich. Vergütet werden ausschliesslich effektive Spesen. Der Verein erstrebt keinen Gewinn; die Verteilung von Vereinsvermögen unter den Mitgliedern ist statutarisch ausgeschlossen. Wird der Verein aufgelöst, fällt sein Vermögen an eine steuerbefreite Organisation in der Schweiz mit gleichem oder ähnlichem Zweck.
Organe
Oberstes Organ ist die Mitgliederversammlung, die jährlich bis Ende Juni stattfindet. Sie genehmigt den Jahresbericht und die Jahresrechnung, wählt den Vorstand und die Revisionsstelle und entscheidet über Statutenänderungen.
Thomas Wehrli
Präsident
[Vorstandsmitglied]
[Funktion und Kurzprofil]
[Vorstandsmitglied]
[Funktion und Kurzprofil]
Revisionsstelle
David Sigg
Mitgliedschaft
Der Mitgliederbeitrag beträgt CHF 10 pro Jahr. Mitglied werden kann jede natürliche Person, die den Vereinszweck unterstützt.
Grundlagen offen einsehbar
Statuten, Jahresrechnung, Revisionsbericht und das Schreiben der Steuerverwaltung stehen zum Herunterladen bereit.