Gemeinnütziger Verein · wegen Gemeinnützigkeit von der Steuerpflicht befreit

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Plattform promotu.ch

Fassung vom [Datum]

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Bedingungen regeln die Nutzung der Website promotu.ch, die Entgegennahme von Zuwendungen sowie das Verhältnis zwischen dem Verein Pro Motu und den Projektträgern.

1.2 Mit der Nutzung der Plattform, der Erfassung eines Projekts oder der Erfassung einer Zuwendung werden diese Bedingungen anerkannt.

2. Betreiberin

2.1 Betreiberin ist der Verein Pro Motu, c/o advokatur pra ag, Schürstrasse 17, 6062 Wilen, ein gemeinnütziger Verein nach Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Wilen.

2.2 Der Verein ist mit Schreiben der Steuerverwaltung des Kantons Obwalden vom 30. Januar 2024 wegen Gemeinnützigkeit von der Steuerpflicht befreit.

3. Leistungen der Plattform

3.1 Pro Motu stellt geprüfte Vorhaben zur Sportinfrastruktur dar, nimmt Zuwendungen entgegen und verwendet die Mittel im Rahmen des Vereinszwecks.

3.2 Pro Motu vermittelt keine Verträge zwischen Zuwendenden und Projektträgern, tritt nicht als Stellvertreterin auf und verwaltet keine fremden Gelder. Ein Treuhandverhältnis wird nicht begründet.

3.3 Pro Motu schuldet keine ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform.

4. Projektträger

4.1 Zur Erfassung eines Vorhabens ist eine Registrierung erforderlich. Die Angaben müssen vollständig und richtig sein; Zugangsdaten sind vertraulich zu halten.

4.2 Es gelten ergänzend die Förder- und Projektrichtlinien; sie sind Bestandteil dieser Bedingungen.

4.3 Über die Aufschaltung entscheidet Pro Motu nach freiem Ermessen. Ein Anspruch auf Aufschaltung oder auf Ausrichtung von Mitteln besteht nicht.

4.4 Der Projektträger sichert zu, über sämtliche Rechte an den eingereichten Inhalten zu verfügen, und räumt Pro Motu das nicht ausschliessliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, diese im Zusammenhang mit der Darstellung des Vorhabens und der Berichterstattung über die Vereinstätigkeit zu nutzen.

4.5 Der Projektträger hält Pro Motu von Ansprüchen Dritter schadlos, die aus den von ihm eingereichten Inhalten oder aus der Durchführung des Vorhabens entstehen.

5. Prüfung und Sperrung

5.1 Pro Motu prüft jedes Vorhaben, übernimmt aber keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben des Projektträgers oder für den Erfolg eines Vorhabens.

5.2 Pro Motu kann Inhalte ändern oder entfernen und Vorhaben sperren, insbesondere bei unrichtigen Angaben, bei Verstössen gegen diese Bedingungen oder die Richtlinien oder wenn die Realisierung offensichtlich gefährdet ist.

6. Zuwendungen

6.1 Zuwendungen werden ausschliesslich an den Verein Pro Motu geleistet. Sie gehen mit der Gutschrift in das Vereinsvermögen über. Zwischen der zuwendenden Person und dem Projektträger entsteht kein Rechtsverhältnis.

6.2 Die Auswahl eines Projekts gilt als unverbindliche Empfehlung, welchem Zweck die Mittel zugutekommen sollen. Pro Motu berücksichtigt diese Empfehlung, soweit dies möglich und mit dem Vereinszweck vereinbar ist. Über die Verwendung entscheidet der Vorstand.

6.3 Ein Anspruch auf Verwendung für ein bestimmtes Vorhaben, auf Ausrichtung an einen bestimmten Projektträger oder auf Rückerstattung besteht nicht.

6.4 Zuwendungen erfolgen unentgeltlich. Weder Pro Motu noch der Projektträger erbringen eine Gegenleistung. Danksagungen ohne Vermögenswert sowie die Nennung des Namens mit Einwilligung der zuwendenden Person gelten nicht als Gegenleistung.

6.5 Angegebene Zielbeträge sind Richtwerte und keine Bedingung. Wird ein Zielbetrag nicht erreicht, entscheidet der Vorstand über die Verwendung der vorhandenen Mittel.

6.6 Kann ein Vorhaben nicht, nicht vollständig oder nicht mehr umgesetzt werden, oder verbleiben nach dessen Abschluss Mittel, so werden diese einem gleichartigen Zweck im Rahmen des Vereinszwecks zugeführt.

6.7 Ab einem Betrag von CHF 10’000 erfolgt die Zuwendung nach vorgängiger Kontaktaufnahme per Banküberweisung. Pro Motu behält sich vor, Zuwendungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder zurückzuweisen, insbesondere wenn Zweifel an der Herkunft der Mittel bestehen.

6.8 Pro Motu stellt für jede Zuwendung eine Bescheinigung aus. Ob und in welchem Umfang ein Steuerabzug möglich ist, richtet sich nach der Steuergesetzgebung und der persönlichen Situation der zuwendenden Person; Pro Motu übernimmt hierfür keine Gewähr.

7. Kostenanteil

7.1 Pro Motu behält vom zugewendeten Betrag einen Verwaltungskostenanteil von 1 % ein. Zusätzlich werden die effektiven Kosten des Zahlungsverkehrs getragen.

7.2 Die Bescheinigung lautet auf den vollen einbezahlten Betrag einschliesslich des Kostenanteils.

7.3 Pro Motu kann den Kostenanteil ändern. Für laufende Vorhaben gilt der bei Aufschaltung geltende Satz.

8. Zahlungsabwicklung

8.1 Karten- und TWINT-Zahlungen werden über [Zahlungsdienstleister] abgewickelt. Es gelten ergänzend dessen Bedingungen. Zahlungsdaten werden nicht bei Pro Motu gespeichert.

8.2 Bei Rückbelastungen oder Fehlbuchungen kann Pro Motu die entsprechende Bescheinigung widerrufen.

9. Verwendung und Nachweis

9.1 Die Ausrichtung an Projektträger erfolgt gegen Vorlage von Belegen, bei grösseren Vorhaben in Tranchen nach Baufortschritt.

9.2 Der Projektträger weist die Verwendung nach Massgabe der Richtlinien nach. Pro Motu kann Mittel zurückfordern, wenn der Nachweis ausbleibt oder die Verwendung zweckwidrig war.

10. Haftung

10.1 Pro Motu haftet nur für Schäden, die auf Absicht oder grober Fahrlässigkeit beruhen, soweit das Gesetz nichts anderes vorschreibt.

10.2 Jede Haftung für die Durchführung eines Vorhabens, für Angaben des Projektträgers, für Ausfälle der Plattform sowie für Leistungen des Zahlungsdienstleisters ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

11. Datenschutz

11.1 Die Bearbeitung von Personendaten richtet sich nach der Datenschutzerklärung, die Bestandteil dieser Bedingungen ist.

12. Änderungen, anwendbares Recht und Gerichtsstand

12.1 Pro Motu kann diese Bedingungen jederzeit ändern. Massgebend ist die bei Erfassung der Zuwendung beziehungsweise bei Aufschaltung des Vorhabens veröffentlichte Fassung.

12.2 Erweist sich eine Bestimmung als unwirksam, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.

12.3 Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts.

12.4 Gerichtsstand ist Sarnen, Kanton Obwalden, soweit nicht zwingende gesetzliche Gerichtsstände entgegenstehen.