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Häufige Fragen
Gegliedert nach Zielgruppe. Fehlt eine Antwort, schreiben Sie uns – wir ergänzen die Liste laufend.
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Für Spenderinnen und Spender
Ist meine Zuwendung wirklich steuerlich abzugsfähig?
Ja. Pro Motu ist wegen Gemeinnützigkeit von der Steuerpflicht befreit (Schreiben der Steuerverwaltung Obwalden vom 30. Januar 2024). Zuwendungen an steuerbefreite Organisationen sind bei der direkten Bundessteuer nach Art. 33a DBG abzugsfähig, bei den Kantons- und Gemeindesteuern nach dem Recht Ihres Wohnkantons. Über die Veranlagung entscheidet Ihre Steuerbehörde.
Wie hoch darf ich abziehen?
Bei der direkten Bundessteuer bis 20 % Ihrer um die Aufwendungen verminderten Einkünfte, wobei Ihre Zuwendungen im Steuerjahr mindestens CHF 100 erreichen müssen. Bei den Kantons- und Gemeindesteuern gilt das Recht Ihres Wohnkantons; die Grenze liegt meist ebenfalls bei 20 %.
Ich wohne nicht im Kanton Obwalden. Spielt das eine Rolle?
Nein. Massgebend ist, dass Pro Motu seinen Sitz in der Schweiz hat und steuerbefreit ist – nicht, in welchem Kanton. Abziehen können Sie nach den Regeln Ihres Wohnkantons.
Wann erhalte ich die Bescheinigung?
Automatisch mit der Bestätigung Ihrer Zuwendung, als PDF per E-Mail. Eine Jahresübersicht stellen wir Ihnen auf Anfrage aus.
Geht mein Geld direkt an den Verein, den ich ausgewählt habe?
Ihre Zuwendung geht an Pro Motu. Mit der Auswahl eines Projekts empfehlen Sie, wofür die Mittel eingesetzt werden sollen. Wir halten uns an diese Empfehlung, soweit dies möglich ist; über die Verwendung entscheidet der Vorstand. Diese Ausgestaltung ist Voraussetzung für die Abzugsfähigkeit. Ohne sie wären wir eine blosse Zahlstelle und Ihre Zuwendung nicht abzugsfähig.
Was passiert, wenn das Projekt den Zielbetrag nicht erreicht?
Die Mittel kommen trotzdem der Sportinfrastruktur zugute. Zielbeträge sind bei uns Richtwerte, nicht Bedingungen. Viele Vorhaben lassen sich auch mit einer Teilfinanzierung realisieren, wenn auch in angepasstem Umfang. Kommt ein Vorhaben gar nicht zustande, setzen wir die Mittel für ein gleichartiges Projekt ein.
Kann ich meine Zuwendung zurückfordern?
Nein. Eine Zuwendung ist eine unentgeltliche Leistung; ein Rückforderungsanspruch besteht nicht. Bei einem Irrtum – etwa einem versehentlich zu hohen Betrag – melden Sie sich bitte unverzüglich bei uns. Wir suchen dann eine vernünftige Lösung.
Erhalte ich eine Gegenleistung?
Nein, bewusst nicht. Jede geldwerte Gegenleistung würde den Steuerabzug beseitigen. Sie erhalten unseren Dank und den Bericht darüber, was aus Ihrer Zuwendung geworden ist.
Wird mein Name veröffentlicht?
Nur wenn Sie es wünschen. Sie entscheiden im Formular. Für die Bescheinigung benötigen wir Ihren Namen und Ihre Adresse, veröffentlichen sie aber nicht ohne Ihre Zustimmung.
Ich möchte mehr als CHF 10’000 zuwenden.
Bitte kontaktieren Sie uns vorgängig unter [E-Mail]. Wir wickeln solche Zuwendungen per Banküberweisung ab; damit entfallen die Kartengebühren und es kommt mehr beim Vorhaben an. Gerne besprechen wir mit Ihnen auch die Verwendung.
Kann ich regelmässig spenden?
Wiederkehrende Zuwendungen sind noch nicht möglich; wir bauen diese Möglichkeit auf.
Kann ich statt Geld auch Material oder Arbeit beisteuern?
Über die Plattform nicht. Melden Sie sich bei uns – wir stellen den Kontakt zum Verein her.
Für Projektträger
Wer kann ein Projekt einreichen?
Vereine und andere gemeinnützige Organisationen mit Sitz in der Schweiz. Privatpersonen und gewinnorientierte Unternehmen können keine Projekte einreichen.
Muss unser Verein selbst steuerbefreit sein?
Nein. Das ist der entscheidende Punkt: Die Zuwendung geht an Pro Motu, und Pro Motu ist steuerbefreit. Ihre Unterstützenden können deshalb abziehen, auch wenn Ihr Verein normal steuerpflichtig ist.
Welche Vorhaben werden unterstützt?
Erhalt, Renovation, Modernisierung und Ausbau von Sportinfrastruktur sowie die Beschaffung von Sportmaterial. Von der Hallensanierung über den Kunstrasen und die Kletterwand bis zum Bike-Trail. Die Einzelheiten stehen in unseren Richtlinien.
Wann erhalte ich die Bescheinigung?
Automatisch mit der Bestätigung Ihrer Zuwendung, als PDF per E-Mail. Eine Jahresübersicht stellen wir Ihnen auf Anfrage aus.
Und was wird nicht unterstützt?
Laufender Betrieb, Löhne, Reise- und Wettkampfkosten, Einzelathletinnen und Einzelathleten, kommerzielle Vorhaben sowie Anlagen, die dauerhaft einem geschlossenen Nutzerkreis vorbehalten bleiben. Bereits abgeschlossene und bezahlte Vorhaben ebenfalls nicht.
Was kostet uns das?
Die Aufschaltung ist kostenlos. Vom eingegangenen Betrag werden 1 % Verwaltungskostenanteil und die effektiven Kosten des Zahlungsverkehrs von rund 1 % abgezogen. Keine Fixkosten, keine Kosten bei ausbleibendem Erfolg.
Wie lange dauert die Prüfung?
In der Regel [zehn] Arbeitstage ab vollständiger Eingabe. Für eine erste Einschätzung melden wir uns innert [fünf] Arbeitstagen.
Wann erhalten wir die Mittel?
Nach Abschluss der Sammelphase beschliesst der Vorstand über die Verwendung. Die Auszahlung erfolgt gegen Vorlage von Rechnungen oder Verträgen, bei grösseren Vorhaben in Tranchen nach Baufortschritt.
Was müssen wir nachweisen?
Innert [drei] Monaten nach Abschluss einen Schlussbericht mit Belegen und Bildern. Wir veröffentlichen ihn auf Ihrer Projektseite. Ohne diesen Nachweis erhalten Sie keine weiteren Mittel, und wir können bereits ausgerichtete Beträge zurückfordern.
Dürfen wir unseren Unterstützenden etwas schenken?
Nein. Kein Trikot, kein Ticket, kein Rabatt, keine Nennung als Sponsor. Eine Gegenleistung würde den Steuerabzug für sämtliche Spendenden Ihres Projekts beseitigen. Ein persönliches Dankesschreiben ist selbstverständlich möglich.
Können wir parallel auf einer anderen Plattform sammeln?
Bitte teilen Sie uns das mit. Grundsätzlich ist es möglich, doch müssen wir doppelte Finanzierung derselben Kosten ausschliessen können. Der Finanzierungsplan muss die andere Quelle ausweisen.
Was, wenn das Vorhaben scheitert?
Melden Sie sich sofort. Nicht verwendete Mittel fliessen an Pro Motu zurück und werden einem gleichartigen Vorhaben zugeführt. Wer offen kommuniziert, hat bei uns nichts zu befürchten – wer schweigt, schon.
Zur Plattform
Wer steht hinter Pro Motu?
Ein 2024 gegründeter gemeinnütziger Verein mit Sitz in Wilen (OW). Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich. Mehr unter «Über uns».
Wie prüft ihr die Projekte?
Anhand eines festen Rasters: Bezug zur Sportinfrastruktur, Nutzen für die Allgemeinheit, Trägerschaft und Finanzierungsplan, Nachweisfähigkeit. Wir verlangen Statuten, aktuelle Jahresrechnung, Offerten und – wo nötig – den Nachweis der Verfügungsberechtigung über das Grundstück.
Ist meine Zahlung sicher?
Die Zahlungsabwicklung erfolgt über [Zahlungsdienstleister]. Ihre Kartendaten werden nicht bei uns gespeichert. Die Verbindung zu dieser Website ist verschlüsselt.
Was macht ihr mit meinen Daten?
Wir bearbeiten sie nur, soweit es für die Abwicklung, die Bescheinigung und die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten nötig ist. Wir verkaufen keine Daten und geben keine Adressen an Projektträger weiter, ausser Sie stimmen ausdrücklich zu. Einzelheiten in der Datenschutzerklärung.