Gemeinnütziger Verein · wegen Gemeinnützigkeit von der Steuerpflicht befreit

DE

FR

IT

EN

Ihre Zuwendung – und was sie Sie tatsächlich kostet

Pro Motu ist wegen Gemeinnützigkeit von der Steuerpflicht befreit. Freiwillige Zuwendungen an den Verein können Sie deshalb in Ihrer Steuererklärung vom Einkommen beziehungsweise vom Gewinn abziehen. Das gilt für jedes Projekt auf dieser Plattform – auch dann, wenn der begünstigte Verein selbst nicht steuerbefreit ist. Genau darin liegt der Unterschied zu anderen Crowdfunding-Plattformen.

Ein Rechenbeispiel

Sie wenden Pro Motu CHF 1’000 zu. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 % sinkt Ihre Steuerrechnung um rund CHF 300. Unter dem Strich haben Sie CHF 700 aufgewendet. Umgekehrt betrachtet: Mit demselben Nettoaufwand, mit dem Sie andernorts CHF 1’000 spenden, können Sie hier rund CHF 1’430 zuwenden – und beim Projekt kommen davon rund CHF 1’400 an statt CHF 900.

Die rechtlichen Grundlagen

Für die direkte Bundessteuer: Art. 33a DBG. Abzugsfähig sind freiwillige Leistungen an in der Schweiz ansässige, wegen Gemeinnützigkeit steuerbefreite juristische Personen, sofern sie im Steuerjahr insgesamt CHF 100 erreichen und 20 % der um die Aufwendungen verminderten Einkünfte nicht übersteigen.

Für die Kantons- und Gemeindesteuern: Die Kantone müssen einen entsprechenden Abzug vorsehen (Art. 9 Abs. 2 Bst. i StHG); die Höchstgrenze richtet sich nach kantonalem Recht und liegt meist ebenfalls bei 20 %. Ihr Wohnkanton ist massgebend, nicht der Sitz von Pro Motu.

Für Unternehmen: Zuwendungen sind als geschäftsmässig begründeter Aufwand bis zu 20 % des Reingewinns abzugsfähig.

Ihre Bescheinigung

Sie erhalten für jede Zuwendung automatisch eine Bescheinigung als PDF an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse, zusammen mit der Bestätigung. Legen Sie sie Ihrer Steuererklärung bei oder halten Sie sie für eine allfällige Nachfrage bereit. Auf Wunsch stellen wir Ihnen zusätzlich eine Jahresübersicht aller Zuwendungen aus – schreiben Sie uns dazu kurz.

Zahlungsmittel

Sie können mit TWINT oder mit Kredit- und Debitkarte bezahlen. Ab einem Betrag von CHF 10’000 bitten wir Sie, uns vorgängig zu kontaktieren: Wir wickeln solche Zuwendungen per Banküberweisung ab. So entfallen die Kartengebühren, und es kommt mehr beim Projekt an. Melden Sie sich unter [E-Mail] oder über das Kontaktformular.

Wie Ihre Zuwendung eingesetzt wird

Ihre Zuwendung geht an den Verein Pro Motu und wird Teil des Vereinsvermögens. Mit der Auswahl eines Projekts empfehlen Sie, welchem Zweck die Mittel zugutekommen sollen. Wir halten uns an diese Empfehlung, soweit dies möglich und mit dem Vereinszweck vereinbar ist; über die Verwendung entscheidet der Vorstand. Kann ein Vorhaben nicht oder nicht vollständig umgesetzt werden, setzen wir die Mittel für ein gleichartiges Projekt ein. Ein Anspruch auf Verwendung für ein bestimmtes Projekt oder auf Rückerstattung besteht nicht. Diese Ausgestaltung ist die Voraussetzung dafür, dass Ihre Zuwendung überhaupt abzugsfähig ist.

Warum es keine Gegenleistungen gibt

Andere Plattformen bieten Dankeschöns an – ein Trikot, ein Ticket, eine Nennung. Wir tun das bewusst nicht. Sobald Sie eine geldwerte Gegenleistung erhalten, liegt keine freiwillige Zuwendung mehr vor und der Steuerabzug entfällt. Ein Präsent im Wert von CHF 80 würde Sie bei einem Grenzsteuersatz von 30 % rund CHF 300 an Steuerabzug kosten. Wir bedanken uns deshalb mit Worten und mit einem Bericht darüber, was aus Ihrer Zuwendung geworden ist.

Anonymität

Sie entscheiden, ob Ihr Name auf der Projektseite erscheint. Für die Bescheinigung benötigen wir in jedem Fall Ihren Namen und Ihre Adresse – ohne diese Angaben ist sie steuerlich nicht verwendbar. Eine anonyme Zuwendung ohne Bescheinigung ist möglich.

KLEINGEDRUCKTES

Die Angaben auf dieser Seite sind allgemeiner Natur und ersetzen keine Steuerberatung. Ob und in welchem Umfang Sie einen Abzug geltend machen können, hängt von Ihrem Wohnsitz, Ihrem Einkommen und Ihrer persönlichen Situation ab. Über die Veranlagung entscheidet Ihre Steuerbehörde.

Ein Rechenbeispiel

Zuwendung erfassen

Betrag
CHF

Ab CHF 10’000 wickeln wir Zuwendungen persönlich per Banküberweisung ab – bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Zuwendung —
Verwaltungskostenanteil —
Kosten des Zahlungsverkehrs —
Beim Vorhaben —
Total zu bezahlen —
Betrag der Bescheinigung —
Steuerersparnis
Steuerersparnis —
Nettoaufwand —

Näherungswert. Massgebend sind Ihr Wohnsitz, Ihr Einkommen und Ihre persönliche Steuersituation. Über die Veranlagung entscheidet Ihre Steuerbehörde.

Ihre Angaben

Für die Bescheinigung benötigen wir Ihren Namen und Ihre Adresse.

Adresse für die Bescheinigung (freiwillig)

Für die Zahlung nicht nötig. Geben Sie die Adresse an, wenn Sie die Bescheinigung per Post wünschen.

Öffentlich erscheint dann "Guest". Für Bescheinigung, Beleg und Buchhaltung bleiben Ihre Angaben unverändert erhalten.

Hinweis zur steuerlichen Behandlung

Ihre Zuwendung geht an den gemeinnützigen Verein Pro Motu, der von der Steuerpflicht befreit ist. Mit der Auswahl dieses Projekts empfehlen Sie, wofür die Mittel eingesetzt werden sollen; über die Verwendung entscheidet der Vorstand. Sie erhalten automatisch eine Bescheinigung, mit der Sie den Betrag in Ihrer Steuererklärung geltend machen können. Ein Anspruch auf Verwendung für ein bestimmtes Projekt oder auf Rückerstattung besteht nicht.

Sie erhalten die Bestätigung und die Bescheinigung per E-Mail.