Gemeinnütziger Verein · wegen Gemeinnützigkeit von der Steuerpflicht befreit

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Glossar

Rund um Crowdfunding und Steuerabzug kursieren viele Begriffe, die leicht zu verwechseln sind. Hier finden Sie die wichtigsten kurz erklärt.

Alles-oder-Nichts-Prinzip

Bei vielen Plattformen üblich: Wird der Zielbetrag nicht erreicht, fliessen sämtliche Beiträge zurück. Pro Motu wendet dieses Prinzip nicht an; Zielbeträge sind bei uns Richtwerte.

Crowddonating

Spenden ohne Gegenleistung. Die Form, die Pro Motu ausschliesslich anbietet.

Crowdfunding

Schwarmfinanzierung: Viele Personen finanzieren gemeinsam ein Vorhaben, meist über eine Internetplattform und innerhalb einer festgelegten Frist.

Crowdinvesting

Beteiligung am Kapital eines Unternehmens gegen Anteile an Gewinn und Wert. Keine Spende.

Crowdlending

Darlehen an ein Unternehmen oder eine Person gegen Zins und Rückzahlung. Keine Spende.

Crowdsupporting

Unterstützung gegen eine Gegenleistung, etwa ein Produkt oder ein Ticket. Nicht steuerlich abzugsfähig.

Eigenleistung

Arbeit, die der Verein selbst erbringt, etwa Abbrucharbeiten in Fronarbeit. Wird im Finanzierungsplan mit einem realistischen Wert ausgewiesen und erhöht die Glaubwürdigkeit eines Vorhabens.

Freiwillige Zuwendung

Unentgeltliche Leistung ohne Gegenleistung und ohne rechtliche Verpflichtung. Nur eine solche Leistung ist steuerlich abzugsfähig.

Gegenleistung

Jede geldwerte Leistung an die spendende Person – ein Produkt, ein Ticket, ein Rabatt, eine Werbefläche. Beseitigt den Steuerabzug.

Gemeinnützigkeit

Tätigkeit im Interesse der Allgemeinheit, uneigennützig und ohne Erwerbszweck. Voraussetzung der Steuerbefreiung nach Art. 56 Bst. g DBG.

Grenzsteuersatz

Der Steuersatz, der auf den zuletzt verdienten Franken entfällt. Er bestimmt, wie viel Steuern ein Abzug tatsächlich spart – nicht der Durchschnittssatz.

J+S

Jugend und Sport, das Sportförderprogramm des Bundes. Fördert Kurse und Lager, nicht den Bau von Anlagen.

Mittelverwendungsnachweis

Belegte Abrechnung des Projektträgers darüber, wofür die erhaltenen Mittel eingesetzt wurden. Bei uns Pflicht und Voraussetzung für weitere Unterstützung.

Projektträger

Der Verein oder die Organisation, die ein Vorhaben umsetzt und dafür Unterstützung sucht.

Richtbetrag

Der Betrag, den ein Vorhaben über Pro Motu sucht. Ein Richtwert, keine Bedingung.

Sportinfrastruktur

Bauten und Anlagen für den Sport: Hallen, Plätze, Bahnen, Becken, Trails, Kraft- und Garderobenräume samt fest eingebauter Ausrüstung.

Spendenbescheinigung

Bestätigung über eine erhaltene Zuwendung, die Sie Ihrer Steuererklärung beilegen. Bei uns automatisch nach jeder Zuwendung.

Steuerbefreiung

Befreiung einer juristischen Person von der Steuerpflicht wegen Verfolgung öffentlicher oder gemeinnütziger Zwecke. Pro Motu ist seit dem 30. Januar 2024 befreit.

Swisslos-Sportfonds

Kantonale Fonds, die aus Lotterieerträgen gespeist werden und Sportprojekte mitfinanzieren. Der Beitragssatz sinkt in der Regel mit steigender Investitionshöhe.

Trägerschaft

Die für ein Vorhaben verantwortliche Organisation samt ihren Organen.

Verwaltungskostenanteil

Der Anteil, den Pro Motu für den Betrieb der Plattform behält: 1 % der Zuwendung.

Verwendungsempfehlung

Ihre Angabe, welchem Projekt Ihre Zuwendung zugutekommen soll. Wir berücksichtigen sie, soweit möglich; entschieden wird durch den Vorstand.

Zahlungsdienstleister

Das Unternehmen, das Karten- und TWINT-Zahlungen technisch abwickelt. Seine Kosten geben wir unverändert weiter.

Zuwendung

Der Betrag, den Sie Pro Motu unentgeltlich überlassen. Wir verwenden diesen Begriff statt «Spende», weil er dem Steuerrecht entspricht.